liegt häufig auf dem Rücken der Pferde. Dennoch unterscheidet der Gesetzgeber nicht mehr zwischen einem leblosen Gegenstand und einem Pferd. Dadurch ergeben sich zahlreiche Rechtsfragen. Daher herzlich Willkommen auf Pferderecht.nrw, einem Angebot des Rechtsanwaltes Ruprecht J. Mehring Dortmund